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Abschlussbedingungen

Unsere Angebote sind als Live-Workshops sowie begleitete B2B-Dienstleistungen konzipiert. Diese Veranstaltungen finden überwiegend in Echtzeit statt, mit interaktiven Elementen und direktem Austausch zwischen Teilnehmenden und TrainerInnen. Auf diese Weise entsteht keine ausschließliche oder überwiegende räumliche Trennung zwischen Lehrendem und Teilnehmenden, die für Fernunterricht im Sinne des FernUSG charakteristisch wäre.

Nach der einschlägigen Rechtsprechung und den Hinweisen der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) gelten Live-Seminare, bei denen die Teilnahme in synchroner Form erfolgt und keine vorwiegend asynchrone Selbstlernphase dominiert, als „präsenzäquivalent“. (Quelle: heise online)

Da bei unseren Lehrkonzepten der Schwerpunkt (mehr als 50% der Lernzeit) auf synchronen Formaten liegt, besteht kein Fernunterricht im Sinne des FernUSG vor. Aus diesem Grund ist eine Zulassung durch die ZFU nicht erforderlich.

Wir achten darauf, dass keine wesentlichen Inhalte dauerhaft zur Verfügung gestellt werden, die so zu einer zeitlichen Verschiebung hin zu einer überwiegenden nicht-synchronen Teilnahme führen könnten, und vermeiden so typische Merkmale des Fernunterrichts (z. B. überwiegende Selbstlernphasen, reine Videolektionen ohne Live-Betreuung). Damit sichern wir sowohl die Qualität unseres Angebots als auch die Rechts- und Betriebssicherheit.

Sollten sich Rahmenbedingungen ändern (z. B. inhaltliche Ausweitung zu überwiegendem Selbstlernen), behalten wir uns vor, die Einordnung erneut zu prüfen und ggf. entsprechend anzupassen.

Zuletzt geändert: Dienstag, 13. Januar 2026, 16:51